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Garantiebestimmung

 

Lampen Markenhersteller

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Garantieregestrierung - WOFI erfüllen höchste Qualitätsansprüche.

Darum bietet Dir dieser Hersteller direkt nach dem Kauf eine 5-Jahres Garantie. 
Voraussetzung für diese Garantie ist, dass Du die Leuchte nach Kauf bei Wofi registrierst.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Kaufdatum. Weitere Informationen findest Du in der Garantieerklärung.

Für die Garantieregistrierung benötigst Du:

  1. Die Artikelnummer der WOFI Leuchte
    Die Artikelnummer befindet sich auf einem Aufkleber an der Leuchte und auf der Verpackung.
  2. Das Kaufdatum
    Dieses entnimmst Du bitte Deinem Kassenzettel oder Lieferschein.
  3. Deine persönlichen Daten
    Deine persönlichen Daten werden ausschließlich für den Fall eines Garantieanspruches verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

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Fischer-Honsel-Marken-bei-Lumizil

Garantieerklärung für Leuchten mit fest verbauten LEDs

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Zu den Garantiebestimmungen von Fischer-Honsel

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 Nordlux

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Garantiebestimmungen?

Als innovatives und zukunftsorientiertes Unternehmen legen wir großen Wert auf die Qualität und Zuverlässigkeit unserer Produkte. Alle unsere Sortimentsartikel unterliegen einer strengen Qualitätskontrolle. Sollte ein Produkt wider Erwarten nicht einwandfrei funktionieren oder Mängel aufweisen, bieten wir eine freiwillige Herstellergarantie auf Grundlage der nachstehenden Garantieerklärung.

1. Garantieerklärung
Die Trio Lighting Group* übernimmt gegenüber Verbrauchern für alle Leuchten aus dem TRIO/REALITY Sortiment mit fest verbauten LEDs, die ab dem 01.04.2017 (Kaufdatum) gekauft wurden, eine freiwillige LED-Funktionsgarantie von 5 Jahren und für alle Leuchten mit fest verbauten LEDs, die vor dem 01.04.2017 gekauft wurden, eine freiwillige LED-Funktionsgarantie von 3 Jahren. „Verbraucher“ im Sinne dieser Funktionsgarantie ist jede natürliche oder juristische Person, die Eigentümer eines TRIO bzw. REALITY-Produktes ist und dieses nicht erworben hat, um es weiter zu verkaufen oder es im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit bei Dritten zu installieren. „Erst-Endverbraucher“ ist der Verbraucher, der als erstes das Produkt von einem autorisierten Händler oder einer anderen natürlichen oder juristischen Person erworben hat, die das Produkt im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit wieder verkauft oder installiert.

2. Garantiezeit
Die freiwillige LED-Funktionsgarantie beträgt wie vorbezeichnet 3 bzw. 5 Jahre und beginnt mit dem Tag des Kaufes des Erst-Endverbrauchers.

3. Garantieschutz
Die Funktionsgarantie umfasst die einwandfreie Leuchtfunktion, sowie die Funktionstüchtigkeit von elektronischen Komponenten. Maßgeblich ist hierbei der wissenschaftliche Erkenntnisstand zum Zeitpunkt der Herstellung.

Für Leuchten mit fest verbauten LEDs, gilt hinsichtlich der garantierten und ordnungs-gemäßen Leuchtfunktion folgende Einschränkung: Nach dem gegenwärtigen Stand der Technik kann die Lichtleistung von LEDs im Laufe der Lebensdauer nachlassen, diese fallen allerdings nicht plötzlich aus. Dieser Alterungsprozess (Degradierung) ist in erster Linie auf thermische Einflüsse auf den Kristall zurückzuführen und ist in der LED-Technologie als völlig normal einzustufen. Hierbei handelt es sich um gebrauchsbedingten Verschleiß.
Die Lebensdauer von LEDs wird anhand des Zeitpunktes bemessen bzw. bestimmt, an dem deren lichttechnischen Werte mindestens einen sogenannten L70/B10-Wert aufweisen.

Die Bezeichnung L70 bedeutet, dass die Lichtleistung einer LED auf 70% des Ausgangswertes seit der Inbetriebnahme abgesunken ist. Jede LED besteht aus mehreren kleineren LED-Modulen und der B10-Wert beschreibt, dass 10% der verbauten LED-Module diesen Wert nicht erreichen. Die LEDs sind nach Ablauf ihrer Lebensdauer noch voll funktionstüchtig, jedoch mit geringerer Lichtleistung.

Dies bedeutet, dass das Nachlassen der Lichtwirkung der LED-Leuchten im vorbezeichneten Umfang innerhalb der Lebensdauer nach dem gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und Technik keinen Mangel darstellt.

4. Garantieleistungen
Im Falle eines innerhalb der Garantiezeit aufgetretenen Mangels oder Defektes, besteht die Garantieleistung darin, dass die Unternehmen der TRIO Lighting Group* nach eigener Wahl eine für den Verbraucher kostenlose Reparatur des Produktes durchführt oder es durch ein Produkt gleicher Art und gleichen Typs ersetzt. Sofern die betroffene Leuchte zum Zeitpunkt der Fehleranzeige nicht mehr im Sortiment ist, sind die Unternehmen der TRIO Lighting Group* berechtigt, ein ähnliches gleichwertiges Produkt zu liefern.

Die Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiezeit, noch setzen sie eine neue Garantie in Kraft. Die von der ursprünglichen Garantiezeit verbliebene Restgarantiezeit gilt auch für ein Ersatzprodukt.

Dem Garantienehmer erwachsenen Kosten, Spesen, Porto und dergleichen werden nicht ersetzt. Auch werden Montage-, Demontage- und Transportkosten nicht ersetzt. Betriebsausfallschäden, Gewinnverlust und Folgeschäden, welche auf einem Mangel des betroffenen Produktes beruhen, sind von der Garantiezusage nicht umfasst.

5. Garantieanspruch und Garantienachweis
Der Anspruch auf Garantieleistung besteht nur, wenn die Fehleranzeige direkt gegenüber dem Verkäufer und nach 2 Jahren gegenüber der TRIO Lighting Group* schriftlich vorgenommen wird. Voraussetzung hierfür ist die unverzügliche Anzeige nach Kenntniserlangung vom Mangel des Produktes innerhalb der Garantiezeit. Weiterhin sind die Vorlage des Original-Kaufbeleges über den ordnungsgemäßen Erwerb des Produktes, sowie die Vorlage des betroffenen Produktes notwendig. Die entsprechenden Kaufbelege sind daher bis zum Ende der Garantiezeit aufzubewahren.

6. Garantiebedingungen und Garantieausschluss
Ausdrücklich ausgenommen von dieser freiwilligen Funktionsgarantie sind alle auswechselbaren Leuchtmittel, alle als solche verkauften 2. Wahl-Produkte, und Präsentationsmuster.

Diese Garantiezusage steht zudem unter der Bedingung, dass

- die Produkte bestimmungsgemäß betrieben wurden,
- die Installationsvorschriften gemäß der beigefügten Bedienungsanleitung befolgt wurden, sowie die Grenzwerte für Versorgungsspannung und Umgebungs-einwirkungen eingehalten worden sind,
- keine An- und Umbauten bzw. sonstige Modifikationen an den Produkten vorgenommen wurden,
- die Wartung, Pflege und der Betrieb der Produkte entsprechend der Bedienungsanleitung erfolgt sind,
- die vorgeschriebenen Leuchtmittel verwendet worden sind, welche den entsprechenden Normen und Vorschriften genügen,
- an den Produkten keine chemischen und physikalischen Einwirkungen auf der Materialoberfläche vorliegen, die bei nicht sachgemäßem Gebrauch entstanden sind, zum Beispiel durch Schädigung durch falsche Reinigungs- und Putzmittel oder scharfkantige Gegenstände, sowie Bruch- oder Gewalteinwirkung. Hierdurch bedingte Schäden unterliegen nicht der Garantiezusage,
- die Verkaufsdokumente weder geändert noch unleserlich gemacht wurden. 

7. Sonstige Ansprüche
Unabhängig von dieser Funktionsgarantie, ob im Garantiefall die Funktionsgarantie in Anspruch genommen wird oder nicht, werden die gesetzlichen Rechte im Hinblick auf Gewährleistung und Konsumentenschutz keinesfalls eingeschränkt. Auch die Rechte nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, werden durch diese Funktionsgarantie keineswegs eingeschränkt. 

8. Hinweis zu dieser Garantieerklärung
*Diese Garantieerklärung gilt für folgende der TRIO Lighting Group angeschlossenen Unternehmen:

TRIO Leuchten GmbH, Dieselstraße 4, 59823 Arnsberg
REALITY Leuchten GmbH, Dieselstraße 4, 59823 Arnsberg
TRIO International GmbH, Dieselstraße 4, 59823 Arnsberg
TRIO Lighting Ibèrica S.L., Avda. Corts Catalanes 5-7, 08173 Sant Cugat de Valles, Barcelona
TRIO Lighting Italia s. r. l., Via Padre Giuseppe Masciadri 2 H, 22066 Mariano Comense
TRIO Lighting Scandinavia Oy, Malmin raitti, rappu B, 00700 Helsinki
TRIO Lighting Türkiye Ltd. Sti., Inönü Mahlesi Kayisdagi Caddesi Münüre is Merkezi. No. 28
K:2 D:2, 34704 Atasehir, Istanbul
ArnsbergerLicht, Inc., 18020 S. Figueroa Street, Gardena, CA 90248 Los Angeles - USA

Zu den Garantiebestimmungen von Trio >

 



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EGLO-GARANTIEBESTIMMUNGEN 
GÜLTIG FÜR LÄNDER  DER EUROPÄISCHEN UNION UND DIE SCHWEIZ

Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung gewährt Ihnen die EGLO LEUCHTEN GMBH, Heiligkreuz 22, 6136 Pill, Österreich („EGLO“) auf bestimmte Produkte eine Garantie nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Ihre gesetzlichen Rechte insbesondere im Hinblick auf Gewährleistung und Konsumentenschutz werden hierdurch keinesfalls eingeschränkt.

1. Produkte, auf die eine Garantie gewährt wird, sind mit einem entsprechenden Verpackungsaufdruck gekennzeichnet.

2. Die Garantiezeit ist auf der Außenverpackung der von ihnen gekauften Produkte angegeben. Die Garantiezeit beginnt ab dem Datum des Kaufs des Produkts durch den erstmaligen Endkunden. Zum Nachweis bewahren Sie bitte den Kaufbeleg auf.

3. Die Garantie gilt für alle vom Endkunden auf dem Gebiet der Europäischen Union oder der Schweiz gekauften Produkte.

4. Bei Mängeln, die auf Material- und/ oder Herstellungsfehler beruhen, erfolgt eine unentgeltliche Mängelbehebung (nach Wahl von EGLO Reparatur, Austausch oder Rückerstattung des Kaufpreises), wenn sie während des Garantiezeitraumes geltend gemacht werden.

5. Setzen Sie sich bitte im Garantiefall (mündlich oder in Textform) mit dem Händler oder Vertragspartner, bei dem Sie das Produkt gekauft haben, in Verbindung und machen Sie Ihren Garantieanspruch unter Vorlage des Kaufbeleges geltend.

6. Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei einer geringfügigen Abweichung von der Sollbeschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Produktes unerheblich sind sowie bei Mängeln durch missbräuchliche oder unsachgemäße Behandlung, Umwelteinflüsse (Feuchtigkeit, Hitze, Überspannung, Staub, Strom- oder Netzschwankungen, oxidierte Oberflächen/wegpolierbarer Flugrost speziell in Küstenregionen, etc.) sowie bei Schäden an zerbrechlichen Komponenten (z.B. Glas) oder Verbrauchsmaterial (z.B. Batterien).

Zu den Garantiebestimmungen von Eglo >

 


 

Lampen Markenhersteller

ESTO-Garantiebestimmungen 26-09-2016

 

Esto-Garantiebestimmungen direkt downloaden >


 

Lampen Markenhersteller

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LeuchtenDirekt Garantieerklärung direkt downloaden >

 

 


 

Lampen Markenhersteller

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Paul Neuhaus Garantieerklärung direkt downloaden >

 


 

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Sompex Garantiebestimmungen 05/2017 direkt downloaden >

 


 

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Zu den Grantiebestimmungen von Eco-Light Leuchten GmbH
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Lampen Markenhersteller

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Zu den Grantiebestimmungen von Rösle
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Nino

Nino Leuchten Garantiebestimmungen direkt downloaden >

 


 

Lampen Markenhersteller

Elo

 

Elo Garantiebestimmungen direkt downloaden >

 


 

Lampen Markenhersteller

paulmann

  

Garantiebedingungen Paulmann Licht GmbH

Die Paulmann Licht GmbH garantiert die einwandfreie Funktion der mit einem entsprechenden Garantievermerk ausgezeichneten Produkte für einen Zeitraum von 5 Jahren ab Kauf.

Ausgenommen von der Garantie sind vom Nutzer austauschbare Leuchtmittel; für diese gilt ausschließlich die gesetzliche Gewährleistung.

Sollte ein Paulmann-Produkt dennoch innerhalb der Garantiezeit wegen eines Produktfehlers ausfallen, erhalten Sie als Käufer kostenlosen Ersatz. Dafür senden Sie uns bitte das defekte Produkt ausreichend frankiert und unter Beilage des Garantiebelegs sowie des Kassenbelegs mit Angaben zur Fehlerursache an Paulmann Licht GmbH, Quezinger Feld 2, D-31832 Springe oder an unseren Ansprechpartner in Ihrem Land, den Sie hier oder in den dem Artikel beiliegenden Garantiebedingungen finden. Bitte tragen Sie die Artikelnummer (Art. No.) und den Produktionscode (Productioncode), welche Sie auf dem Produkt finden, in den Garantieschein ein und bewahren Sie diesen bis zum Ablauf der Garantiezeit auf.
 
Die Garantie gilt nur für nichtgewerbliche Kunden und innerhalb der Länder der EU bzw. für Länder außerhalb der EU innerhalb des jeweiligen Landes. Name und Sitz des Verkäufers und das Übergabedatum ergeben sich aus dem Kassenbeleg.
 
Ihre gesetzlichen Ansprüche bei Produktmängeln bleiben selbstverständlich unberührt.

 

 




Matratzen & Bettwaren Markenhersteller

Garantiebestimmungen und gesetzlichen Gewährleistungen der verschiedenen Matratzen & Bettwaren Markenhersteller - Wir haben für Dich alle wichtigen Punkte zusammengefasst, damit Du dir unkompliziert und schnell einen Rundumüberblick über alles Wissenswerte zum Thema Rückgaberecht machen kannst!

ProduktkategorienGarantiebestimmungen und Gewährleistungen aller Qualitätshersteller im Überblick
Diamona Matratzen

„Diamona garantiert Ihnen für die Dauer von 24 Monaten ab Kaufdatum, dass Ihre Matratze bei bestimmungsgemäßem Gebrauch keine herstellungsbedingten Material- oder Verarbeitungsmängel aufweist. Sollte ausnahmsweise doch ein derartiger Mangel auftreten, wird diamona nach eigener Wahl die Matratze oder die defekte Komponente kostenlos austauschen oder reparieren. Alle ausgetauschten Matratzen oder Komponenten werden Eigentum von diamona. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aller Art sowie Ansprüche auf Ersatz der Transportkosten bei Ersatzlieferung, sind ausgeschlossen. Die von diamona gegebene Garantie gilt zusätzlich zu Ihrer Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer. Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln gegenüber Ihrem Verkäufer werden durch die Garantie oder den Eintritt des Garantiefalls nicht eingeschränkt.  Die Garantie gilt nur, wenn die Matratze zusammen mit einer passenden diamona-Unterfederung mit mindestens 28 Leisten oder einem in Bauart und Funktion vergleichbarem Modell eines anderen Herstellers verwendet wird und die in diesem Heft und auf dem Etikett enthaltenen Pflegehinweise eingehalten wurden.“

 

Sun Garden Matratzen

„Die gesetzliche Gewährleistung für Matratzen beträgt 24 Monate.“

 

f.a.n. Frankenstolz Matratzen

„Die gesetzliche Gewährleistung für Matratzen beträgt 24 Monate.

Es wird gewährleistet, dass die Matratze keine Mängel aufweist und die Matratze zur Benutzung geeignet ist. Bei speziell gekennzeichneten Matratzen gewähren wir eine zusätzliche Herstellergarantie. Grundsätzlich erfordert ein Garantieanspruch, dass die Behandlung und Benutzung der Matratze sachgemäß erfolgt und diese sich in einem einwandfreien, hygienischen und sauberen Zustand befindet. Zusätzlich ist der Kauf und das Kaufdatum durch Vorlage des Kassenbons oder einer bezahlten Rechnung nachzuweisen.

Die zusätzliche Garantie bei speziell gekennzeichneten Matratzen besteht bei folgenden Mängeln:

1. Bleibende Kuhle tiefer als 20 mm

2. Bruch des Federkerns (Draht der Feder ist gebrochen)

3. Bruch der Klebenaht bei der Umpolsterung des Federkerns

Vom Garantieanspruch ausgenommen sind folgende Punkte:

1.Wendegriffe defekt (Beschädigung meist durch ruckartiges Reißen, was einer unsachgemäßen Behandlung entspricht)

2. Löcher im Bezugstoff (unsachgemäße Behandlung)

3. Aufgehende Steppnähte (meistens auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen, z.B. scharfer Gegenstand)

4. Nach ordnungsgemäßer Übergabe verschmutzte Matratzen

5. Matratzen die durch Körperflüssigkeiten verunreinigt und verschmiert sind und sich in einem unhygienischen Zustand befinden

6. Schimmelbildung nach einer Gebrauchsdauer von mehr als 2 Wochen, ab diesem Zeitpunkt ist Schimmel auf Umgebungseinflüsse zurück zu führen

7. Ungeeigneter Lattenrahmen, bei dem der Lattenabstand entweder zu groß, die Latten zu breit oder zu weich sind

Die zusätzliche Garantie reduziert sich ab dem 3. Nutzungsjahr um 40% des Preises, ab dem 4. Nutzungsjahr um 60% und ab dem 5. Nutzungsjahr um 80%.

Die Garantien werden nur übernommen, wenn die Pflege- und Benutzungsanleitung eingehalten wurde. Im Falle einer nicht berechtigten Reklamation behalten wir uns eine Berechnung der Prüfung und des Transportes vor. Die zusätzliche Garantie schränkt die gesetzliche Gewährleistung nicht ein.“

 

Schlaraffia Matratzen

„Der Hersteller verlängert die Gewährleistungszeit auf die Dauerelastizität der Matratzenkerne

auf insgesamt 5 Jahre ab dem Tage des Kaufes (Verkaufsbeleg des Fachhändlers). Diese verlängerte

Gewährleistung gilt nur dann, wenn die Matratze zusammen mit einer passenden SCHLARAFFIA Unterfederung oder einem in Bauart und Funktion vergleichbaren Modell eines anderen Herstellers verwendet wurde. Für alle weiteren Produkte und Bauteile gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Wir weisen darauf hin, dass bei unsachgemäßer Behandlung, insbesondere der Matratzenbezüge, Reißverschlüsse, Wendegriffe etc., die gesetzliche Gewährleistung eingeschränkt werden kann. Die Gewährleistungen sind in den ersten beiden Jahren nach Kaufdatum völlig kostenfrei. Im 3. Nutzungsjahr reduziert sich die Gewährleistung um 40 % des Kaufpreises. Im 4. und 5. Jahr um jeweils weitere 20% des Kaufpreises. Die verlängerte Gewährleistungszeit wird durch von uns vorgenommene Gewährleistungen weder gehemmt noch unterbrochen, d. h. die Gewährleistungszeit endet in jedem Fall 5 Jahre nach Kaufdatum.

Zur Entgegennahme von Gewährleistungsansprüchen ist SCHLARAFFIA in Zusammenarbeit mit Ihrem Fachhändler zuständig. Gewährleistungen werden nur dann von uns übernommen, wenn die zuvor beschriebenen Pflegehinweise beachtet wurden. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge sind die o.g. Leistungen innerhalb der ersten 2 Jahre durch uns für Sie als Kunde kostenfrei. Ansonsten gehen anfallende Verpackungs- und Transportkosten zu Lasten des Käufers, ebenso wie gewünschte Reparatur- und Ersatzleistungen. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Mängel, die aus falschem Gebrauch, mangelhafter Pflege oder natürlicher Abnutzung herrühren. Auch haften wir nicht für Folgeschäden (soweit gesetzlich zulässig).

Sog. Stockflecken erkennt SCHLARAFFIA grundsätzlich nicht als Beanstandungsgrund an. Sie entstehen

durch Wärme- und Feuchtigkeitsstau unter der Matratze und stehen in keinerlei ursächlichem Zusammenhang mit den verwendeten Materialien. Auch sind Farbveränderungen bei Matratzenschäumen normal. Ebenso eine  Faltenbildung im Bezug als Folge einer Verstellung der Unterfederung. Daher werden diese Aspekte nicht als Reklamation anerkannt. Stark verschmutzte Matratzen, bei denen eine Begutachtung unter hygienischen Gesichtspunkten unzumutbar ist, sind ebenfalls von der verlängerten Gewährleistung ausgeschlossen.“

 

Schlaraffia GELTEX ® inside Matratzen

„Bei GELTEX ® inside gibt es die Zufriedenheitsgarantie: Umtausch innerhalb von 90 Tagen möglich.

Wenn Sie mit einem Produkt von GELTEX® inside nicht zufrieden sind, dann werden unsere Schlafberater nach einem für Sie geeigneten Produkt suchen, das Ihren Erwartungen entspricht. Diese Garantie gilt sowohl für Matratzen mit GELTEX® inside als auch die Kissen. Bedingung bei den Matratzen ist, dass Sie diese auf einer angemessenen und korrekt installierten Unterfederung verwenden.“

„Nach 30 und bis zu 90 Tagen tauschen wir Ihre GELTEX® inside Produkte bei Nichtgefallen gegen eine andere Matratze aus unserem Schlaraffia-Matratzen Sortiment einmal und in gleichen Maßen, da uns Ihre Zufriedenheit wichtig ist. Warum erst nach 30 Tagen? Weil sich Ihr Körper auf den neuen Liegekomfort einstellen muss - die neue Matratze kann zu anfänglichen Verspannungen oder Muskelkater führen, was sich aber üblicherweise nach den ersten Wochen ergibt. Dies ist kein Zeichen für eine schlechte Matratze, sondern resultiert lediglich aus der neuen Liegeposition mit entsprechender Stützung und Entlastung der Körperpartien."

 

Schlaraffia Lattenroste

Schlaraffia genehmigt Ihnen auf Lattenroste „eine Garantie von 10 Jahren“

 

Schlaraffia Kissen GELTEX ® inside sowie alle weiteren Nackenkissen

Bei Schlaraffia Kissen mit GELTEX ® inside-Technologie erhalten Sie eine „90 Tage Zufriedenheitsgarantie“ sowie eine insgesamt „zwei jährige Garantie“ auf alle Schlaraffia Nackenkissen.

 

 

Wir lassen keine Fragen offen!

Sie möchten mehr über die Garantien und Gewährleistungen der einzelnen Hersteller erfahren? Kein Problem, wir helfen Dir gerne weiter! Unter 0561 - 941 882 39 sind wir für Dich erreichbar oder schreib uns eine Whatsapp an die 0176 - 156 110 11.

 

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